Der Verein Kulturpalast Unterwellenborn e.V. ist in den vergangenen Monaten kaum in der Öffentlichkeit wahrgenommen worden. Es scheint fast, als hätten wir unsere Arbeit nach dem erfolgreichen Tag der offenen Tür 2018 eingestellt. Das ist keinesfalls so. Für uns waren die letzten Monate sehr arbeitsintensiv. Warum wir bisher nicht darüber berichtet haben, erklären wir in diesem Beitrag. Zunächst soll aber chronologisch dargestellt werden, wie sich das Verhältnis zwischen dem Verein und dem Eigentümer des Kulturpalastes entwickelt hat.
2017 ist es uns gelungen, den Eigentümer dazu zu gewinnen, dem Verein eine Vollmacht auszustellen, die ihn berechtigt, im Namen des Eigentümers Fördermittel zu akquirieren, die der Sanierung und Erhaltung des Gebäudes dienten. 2018 wurde die Vollmacht dahingehend erweitert, die bewilligten Gelder verwendungsgerecht einzusetzen. Das war insofern sehr wichtig, da die Dächer von Süd- und Nordflügel bereits erhebliche Schäden aufwiesen.
Zahllose Gespräche mit potentiellen Geldgebern der öffentlichen Hand führten schließlich zum Erfolg. Der Deutsche Bundestag und, das Land Thüringen (Staatskanzlei) stellten über den Landeskonservator einen sechsstelligen Betrag bereit, beide Dächer grundlegend zu sanieren. Zum Tag des offenen Denkmals konnten wir stolz das Gerüst am Südflügel präsentieren. Innerhalb weniger Wochen wurde das Dach des Südflügels fachgerecht saniert. Die Mittel für die Sanierung des Nordflügels stehen bereit und sollten 2019 durch den Verein abgerufen werden.
Parallel zu den Aktivitäten zur Gebäuderettung auf der Grundlage der vom Eigentümer ausgestellten Vollmacht hat der Verein selbst Fördermittel akquiriert, um durch einen externen Fachmann ein tragfähiges Nutzungskonzept für das Haus zu entwickeln. Auch hierfür haben wir viel Unterstützung durch die öffentliche Hand erfahren. Stellvertretend für alle Unterstützer seien die Gemeinde Unterwellenborn, der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die Sparkassenstiftung, der Thüringer Landeskonservator, die Landesentwicklungsgesellschaft, die Thüringer Aufbaubank und Prof. Werner, Spezialist für Stiftungsrecht an der Uni Jena genannt.
Während der Verein erfolgreich die Bauarbeiten bei der langjährig aufgestauten Dachsanierung beaufsichtigte, behauptete der Eigentümer, der Verein hätte sich an den Einnahmen der Veranstaltungen bereichert und ihn als Eigentümer nicht angemessen beteiligt. In Folge gab er keine Genehmigung für die Durchführung von weiteren Veranstaltungen.
Hierzu möchten wir feststellen, dass zu keinem Zeitpunkt Gelder oder Aufwandsentschädigungen für geleistete Arbeit an Vereinsmitglieder gezahlt wurden. Dies lässt die Satzung des Vereins auch nicht zu. Einnahmen wie Eintrittsgelder, Erlöse aus dem Verkauf von Kaffee und selbstgebackenem Kuchen usw. flossen z. Bsp. diverse kleine Erhaltungsmaßnahmen. Sie dienten als Eigenmittel für nicht komplett geförderte Projekte, zur Finanzierung der Friedenskonzerte und vieles andere.
Die Mitglieder des Vereins haben in den letzten Jahren tausende Stunden Arbeit in die Hausreinigung, die Außenflächenpflege, in zahlreiche Kleinreparaturen, in die Organisation und Begleitung der zahlreichen Veranstaltungen investiert. Vorstandsmitglieder waren mit ihren privaten PKW auf eigene Kosten hunderte Kilometer gereist, um potentielle Unterstützer zu sprechen, den Verein nach außen zu repräsentieren und für seine Arbeit zu werben. Das Engagement vieler Mitglieder funktionierte in diesem Umfang nur, weil die Familien der Mitglieder „mitspielten“.
Zu Beginn des Jahres drohte der Eigentümer dem Verein, seine Handlungsvollmacht zu entziehen. Im April 2019 entzog er uns nicht nur die Vollmacht, er erteilte uns per Anwalt auch Hausverbot.
Innerhalb kürzester Zeit räumte der Verein das Haus. Schweren Herzens mussten wir die für die ordnungsgemäße Durchführung in jahrelanger ehrenamtlicher Arbeit eingebauten Einrichtungen entfernen. Zum vom Eigentümer vorgegebenen Termin der Schlüsselübergabe erschien dieser nicht. Mit anwaltlicher Hilfe setzte der Verein nun selbst einen Termin für die Schlüsselübergabe, den der Eigentümer ebenso ignorierte.
Der Eigentümer zog es vor, beim Landeskonservator über seine Anwälte zu behaupten, der Verein wäre nicht ordnungsgemäß mit den Fördermitteln zur Sanierung des Südflügels umgegangen. Daraufhin bat der Landeskonservator den Verein, die abschließende Abrechnung für die Sanierung des Südflügels vorzuziehen. Die Rechtsabteilung der Thüringer Denkmalschutzbehörde bescheinigte dem Verein eine vorbildliche, lückenlos dokumentierte und uneingeschränkt dem Bewilligungsbescheid konforme Verwendung der Mittel.
Wegen der vom Eigentümer entzogenen Vollmacht und dem Hausverbot konnte der Verein die Sanierung des Nordflügels nicht begleiten und hat den Landeskonservator entsprechend informiert. Die Mittel waren jedoch reserviert, so dass der Landeskonservator und weitere Unterstützer der öffentlichen Hand nun versuchten, ihrerseits eine Kommunikation zum Eigentümer aufzubauen, der ja auch ohne Mitwirkung des Vereins die Sanierung in die Wege leiten könne.
Inzwischen hat der Eigentümer das Grundstück des Flächendenkmals Kulturpalast Unterwellenborn teilen lassen. Welchen Zweck er damit verfolgt, bleibt spekulativ. Tatsache ist, dass das Thüringer Denkmalschutzgesetz eine teilweise Veräußerung oder Überlassung des Gesamtgrundstückes eines Denkmals an einen weiteren Eigentümer nicht zulässt.
Spätestens mit der Grundstücksteilung hätten wir allen Grund gehabt, die Öffentlichkeit über das Verhalten des Eigentümers zu informieren. Wir haben und dagegen entschieden, da wir die Versuche der öffentlichen Hand, mit dem Eigentümer zu einer Lösung in Sinne des Palastes zu kommen, nicht von außen torpedieren wollten.
Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz eine Förderung über 10.000 € zur Instandsetzung von Türen und Fenstern der Eingangsfront bewilligt. Der Antrag dazu wurde noch mit der Vollmacht des Eigentümers vom Verein im Jahr 2018 gestellt. Wer weiß, wie schwierig es ist, wegen Vielzahl der bedürftigen Gebäude in Deutschland an Mittel der Stiftung zu kommen, kann diesen Erfolg sicher einschätzen. Die Aufnahme in die Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz stellt zudem ein wichtiges Signal im Sinne der Gewinnung weiterer Förderer dar.
Der Eigentümer wurde von der Stiftung über die Bewilligung informiert und um einen Vorschlag für einen feierlichen Übergabetermin gebeten. Er reagierte nicht. Daraufhin informierte die Stiftung den Verein und bat ihn um Entgegennahme. Wir mussten die Stiftung darüber informieren, dass wir dafür keine Vollmacht mehr haben. Der Eigentümer soll sich dann mit der Stiftung auf einen Übergabetermin verständigt haben. Zum Übergabetermin erschienen ein Abteilungsleiter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Chef der Lottogesellschaft Thüringen. Der Eigentümer erschien nicht. Die OTZ berichtete mit Bild und Text.
Trotz des Verhaltens des Eigentümers orientieren wir und unsere Unterstützer uns weiter an einer sachdienlichen Lösung. Unsere Hoffnung, der Eigentümer wird noch seine Erhaltungspflichten erfüllen, ist gestorben. Unser Wille, und unser Elan, das Haus zu retten, sind stärker geworden.
Wir sehen eine andere Lösung. Als Verein können wir das Haus weder kaufen noch pachten. In den letzten Monaten wurden schon erste Schritte gegangen, eine Stiftung zu gründen, die entsprechend finanziell ausgestattet und als Käufer oder Pächter infrage käme. Dazu muss man Stifter und Mitstifter finden und einen öffentlichen Druck erzeugen, die den Eigentümer nötigt, an den Verhandlungstisch zurück zwingt.
Wie Sie uns bei unserer neuen Strategie unterstützen können, erfahren Sie am 08.09. im Freibad Unterwellenborn und demnächst auf dieser Seite.